1. Zwei Fachärzte stellen den Hirntod fest
2. Frage nach der Einwilligung zur Organentnahme
3. Medizinische Untersuchungen des Verstorbenen
4. Die DSO informiert die internationale Organvermittlungsstelle Eurotransplant (ET)
5. Organentnahme und Versorgung des Leichnams
6. Organtransport zum Organempfänger in das Transplantationszentrum
1. Zwei Fachärzte stellen den Hirntod fest
Eine massive, akute Hirnschädigung – zum Beispiel durch Hirnblutung oder Unfall – kann auch bei Einsatz aller intensivmedizinischen und operativen Möglichkeiten zum Tod des Patienten führen. Der nachgewiesene Ausfall des gesamten Gehirns, der Hirntod, ist das sichere innere Todeszeichen des Menschen. Zwei Experten stellen dazu unabhängig voneinander den vollständigen und irreversiblen Ausfall des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstammes fest. Die DSO vermittelt bei Bedarf unabhängige Fachärzte, die die Hirntod-Diagnostik nach den Richtlinien der Bundesärztekammer durchführen. Der Hirntod ist die medizinische Voraussetzung für eine Organspende.
2. Frage nach der Einwilligung zur Organentnahme
Die Frage nach der Entscheidung zur Organspende durch den Verstorbenen gilt als weitere unabdingbare (rechtliche) Voraussetzung für eine Organentnahme. Liegt keine schriftliche Verfügung – zum Beispiel in Form eines Organspendeausweises – vor, werden die nächsten Angehörigen nach dem bekannten oder mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt. Bei diesen Gesprächen unterstützt die DSO die Ärzte im Krankenhaus und steht den Angehörigen zur Seite.
3. Medizinische Untersuchungen des Verstorbenen
Zum Schutz der Organempfänger veranlasst die DSO die notwendigen Laboruntersuchungen. Dabei wird geklärt, ob bei dem Verstorbenen, also dem Organspender, Infektionen oder Tumorerkrankungen vorliegen, die den Organempfänger gefährden könnten. Trotz umfassender Maßnahmen zum Empfängerschutz kann ein Restrisiko für den Empfänger nicht ausgeschlossen werden.
4. Die DSO informiert die internationale Organvermittlungsstelle Eurotransplant (ET)
Die DSO übermittelt ET und den Transplantationszentren alle erforderlichen Daten, so dass ET nach dem „passenden“ Empfänger suchen und die Vermittlung der gespendeten Organ einleiten kann.
5. Organentnahme und Versorgung des Leichnams
Die DSO organisiert in Absprache mit dem Krankenhaus und den entsprechenden Transplantationszentren die Organentnahme. Bei und nach der Operation ist der pietätvolle Umgang mit dem Verstorbenen selbstverständlich. Der Leichnam wird nach der Organspende für eine Aufbahrung vorbereitet und kann anschließend bestattet werden.
6. Organtransport zum Organempfänger in das Transplantationszentrum
Die Organe werden sorgfältig verpackt und aufbewahrt und zügig zu den entsprechenden Transplantationszentren transportiert. Die DSO koordiniert die dafür notwendige Logistik und stellt den reibungslosen Ablauf sicher. Im Transplantationszentrum werden die Organe in Empfang genommen. Hier endet die Aufgabe der DSO im Organspendeprozess.